Deutschland soll laut Klimaschutzgesetz – dem Generationenvertrag für das Klima – bis 2045 klimaneutral werden. Und bis 2030 sollen bereits 80 Prozent des gesamten Strombedarfs aus erneuerbaren Energien stammen. Um diese Ziele zu erreichen, ist die Photovoltaik-Pflicht als Baustein vorgesehen. In Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Photovoltaik-Pflicht bisher noch nicht. In Baden-Württemberg gilt sie bereits seit 2022 für alle Neubauten.
Die übrigen Bundesländer haben sie inzwischen eingeführt – mit allerdings sehr unterschiedlichen Vorgaben. Sollte die Verpflichtung in Ihrem Bundesland bereits gelten, könnten folgende Maßnahmen daraus folgen:
Neubauten von Wohn- und Gewerbegebäuden
müssen mit PV-Anlagen ausgestattet werden.
Parkplätze mit einer bestimmten Fläche müssen
überdacht und mit Solaranlagen bestückt werden.
Renovierungen von Dächern können ebenfalls eine
PV-Pflicht auslösen.
Die EU fordert eine stärkere Nutzung von PV-Anlagen, auch bei Bestandsgebäuden. Es war auch von der noch amtierenden Bundesregierung geplant, eine bundesweite Photovoltaik-Pflicht mit einheitlichen Regelungen auf den Weg zu bringen: Es sollte bei geeigneten Dächern bei gewerblichen Neubauten verpflichtend und bei privaten Neubauten die Regel werden.
Dieses Vorhaben wurde jedoch bisher nicht umgesetzt. Heute ist die PV-Aufdach-Pflicht noch Ländersache mit unterschiedlichsten Bestimmungen für Industrie und Gewerbe. Auch kommunale Regelungen können wiederum zu veränderten Anforderungen führen. „Die Regelungen variieren stark, sowohl in Bezug auf die Art der Gebäude als auch die Anwendung bei Neubauten oder Sanierungen”, sagt Dr. Stefan Mayer-Elgner von der DAL Real Estate Management GmbH (DAL REM).
In einigen Fällen seien alternative Maßnahmen, wie Solarthermie, Dachbegrünung oder die Verpachtung der Dachfläche, zulässig. „Und technische und wirtschaftliche Unzumutbarkeit kann ebenfalls Ausnahmen rechtfertigen”.